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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zusammenfassung
- Grundlagen der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz
- Wer ist durch die UVG automatisch versichert?
- Unterschiede zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall
- Medizinische Leistungen im Überblick
- Arzt- und Spitalkosten
- Medikamente und Therapien
- Reha und Hilfsmittel
- Finanzielle Leistungen
- Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Invalidenrente und Integritätsentschädigung
- Todesfallleistungen für Hinterbliebene
- Wo die Unfallversicherung Grenzen hat
- Franchise und Selbstbehalt
- Leistungen im Ausland
- Wann sich eine Zusatz-Unfallversicherung lohnt
- Praxisbeispiele: Typische Kostenübernahmen
- Unfall beim Skifahren in Graubünden
- Arbeitsunfall im Baugewerbe
- Kantonale Unterschiede bei der Unfallversicherung (Schweiz 2025)
- FAQ – Häufige Fragen zur Unfallversicherung
- Fazit
- Quellen
Einleitung
Ein Unfall passiert schnell – sei es beim Skifahren in Graubünden, beim Fahrradfahren in Zürich oder am Arbeitsplatz auf dem Bau. In solchen Momenten ist es beruhigend zu wissen, dass in der Schweiz die obligatorische Unfallversicherung (UVG) viele Kosten abdeckt. Doch welche Leistungen übernimmt sie konkret – und wo stösst sie an ihre Grenzen? Genau das klären wir in diesem Beitrag.
Zusammenfassung
Die obligatorische Unfallversicherung deckt in der Schweiz sämtliche medizinischen Behandlungen nach einem Unfall ab – von Arzt- und Spitalkosten über Medikamente bis hin zu Reha-Massnahmen. Zusätzlich werden finanzielle Leistungen wie Taggelder, Invalidenrenten oder Todesfallleistungen für Hinterbliebene bezahlt. Allerdings gibt es auch Grenzen: Franchise, Selbstbehalt und eingeschränkte Leistungen im Ausland können zu Zusatzkosten führen.
Grundlagen der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz
Wer ist durch die UVG automatisch versichert?
- Arbeitnehmende ab 8 Stunden pro Woche: über den Arbeitgeber UVG-versichert.
- Selbständige: können sich freiwillig versichern.
- Arbeitslose: sind über die Arbeitslosenversicherung unfallversichert.
Unterschiede zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall
- Berufsunfälle (BU): passieren während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
- Nichtberufsunfälle (NBU): treten in der Freizeit auf (z. B. Sport, Verkehrsunfälle).
- Bei Teilzeitjobs unter 8 Stunden pro Woche ist nur der Berufsunfall abgedeckt.
Medizinische Leistungen im Überblick
Arzt- und Spitalkosten
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Operationen
- Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung des Spitals
Medikamente und Therapien
- Medikamente, die ärztlich verschrieben wurden
- Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie nach Unfällen
Reha und Hilfsmittel
- Rehabilitationsprogramme
- Orthopädische Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Rollstühle, Schuheinlagen)
- Transport- und Rettungskosten
Finanzielle Leistungen
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Ab dem 3. Tag nach dem Unfall
- 80 % des versicherten Lohns
Invalidenrente und Integritätsentschädigung
- Bei bleibenden Schäden: Rente bis zu 80 % des versicherten Verdienstes
- Integritätsentschädigung: einmalige Zahlung für dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigungen
Todesfallleistungen für Hinterbliebene
- Witwen-/Witwerrente
- Waisenrente
- Bestattungskosten
Wo die Unfallversicherung Grenzen hat
Franchise und Selbstbehalt
- Bei Unfällen übernimmt die UVG ohne Franchise und ohne Selbstbehalt – anders als die Krankenkasse.
- Ausnahme: gewisse Zusatzleistungen können abgelehnt werden.
Leistungen im Ausland
- Notfallbehandlungen sind gedeckt, aber maximal bis zum doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz anfallen würden.
Wann sich eine Zusatz-Unfallversicherung lohnt
- Für Behandlung in der Privat- oder Halbprivatabteilung im Spital
- Für umfassendere Leistungen im Ausland
- Für Personen mit hohem Freizeitrisiko (z. B. Extremsportler)
Praxisbeispiele: Typische Kostenübernahmen
Unfall beim Skifahren in Graubünden
- Rettung per Helikopter: gedeckt
- Spitalaufenthalt (allgemeine Abteilung): gedeckt
- Reha-Massnahmen: gedeckt
Arbeitsunfall im Baugewerbe
- Operation nach Sturz: gedeckt
- Längere Arbeitsunfähigkeit: Taggeld 80 % des Lohns
- Bei bleibender Invalidität: Rente und Integritätsentschädigung
Kantonale Unterschiede bei der Unfallversicherung (Schweiz 2025)
Kanton | UVG-Leistungen (obligatorisch) | Typische Zusatzversicherung (freiwillig) | Durchschnittliche Zusatzprämien (CHF/Monat) |
---|---|---|---|
Zürich (ZH) | Einheitlich geregelt (BU/NBU, Spital, Taggeld) | Halbprivat/Privatspital, Auslandsdeckung | 20 – 45 CHF |
Bern (BE) | Einheitlich geregelt | Erweiterte Reha & Psychotherapie | 18 – 40 CHF |
Basel-Stadt (BS) | Einheitlich geregelt | Spital Privatabteilung, freie Arztwahl | 25 – 50 CHF |
Genf (GE) | Einheitlich geregelt | Mehrleistungen im Ausland, Notfallrücktransport | 22 – 48 CHF |
Tessin (TI) | Einheitlich geregelt | Helikopterrettung ohne Limit, Sport-Unfallpakete | 25 – 55 CHF |
Graubünden (GR) | Einheitlich geregelt | Skisport- und Bergunfall-Zusatz | 30 – 60 CHF |
Waadt (VD) | Einheitlich geregelt | Spitalaufenthalt Halbprivat | 20 – 45 CHF |
Luzern (LU) | Einheitlich geregelt | Reha-Programme, Psychotherapie | 18 – 42 CHF |
St. Gallen (SG) | Einheitlich geregelt | Heilungskosten über UVG hinaus | 20 – 43 CHF |
Wallis (VS) | Einheitlich geregelt | Bergrettung, Auslandsschutz | 25 – 55 CHF |
📌 Hinweis:
Die UVG-Leistungen sind bundesweit identisch geregelt. Unterschiede zeigen sich bei freiwilligen Zusatzversicherungen, deren Prämien je nach Kanton, Anbieter und Risikoprofil variieren.
FAQ – Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Muss ich bei einem Unfall etwas selbst bezahlen?
Nein, es gibt keine Franchise und keinen Selbstbehalt – ausser für Zusatzleistungen, die nicht UVG-pflichtig sind.
Bin ich auch beim Homeoffice versichert?
Ja, aber nur wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit passiert.
Was ist, wenn ich arbeitslos bin?
Die Unfallversicherung läuft über die Arbeitslosenversicherung weiter.
Fazit
Die obligatorische Unfallversicherung in der Schweiz bietet einen umfassenden Schutz: von Arzt- und Spitalkosten über Medikamente bis zu finanziellen Leistungen wie Taggeld oder Rente. Trotzdem ist es wichtig, die Grenzen zu kennen – vor allem bei Auslandsaufenthalten oder wenn man spezielle Spitalleistungen wünscht. In solchen Fällen kann eine Zusatz-Unfallversicherung sinnvoll sein.
„Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.“
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit BAG – Unfallversicherung
- SECO – Unfallversicherung (UVG)
- SUVA – Leistungen bei Unfall
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