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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zusammenfassung
- Grundprinzip der Unfallversicherung in der Schweiz
- Obligatorische Versicherung nach UVG
- Unterschied zwischen obligatorischer und privater Unfallversicherung
- Wann ist eine Zusatz-Unfallversicherung sinnvoll?
- Für Familien und Kinder
- Für Rentner und Pensionierte
- Für Selbstständige
- Für Vielreisende
- Kosten und Leistungen im Überblick
- Typische Prämien in der Schweiz
- Welche Leistungen deckt eine Zusatz-Unfallversicherung?
- Vergleich: Zusatz-Unfallversicherung vs. Krankenkasse
- Häufige Missverständnisse
- „Bin ich nicht schon durch den Arbeitgeber voll versichert?“
- „Deckt die Krankenkasse nicht alles ab?“
- FAQ
- Fazit
- Quellen & weiterführende Links
Einleitung
Ein Sturz beim Skifahren, ein Unfall im Haushalt oder ein Missgeschick auf einer Reise – Unfälle passieren schneller, als man denkt. In der Schweiz sind zwar alle Arbeitnehmenden obligatorisch durch das UVG (Unfallversicherungsgesetz) abgesichert, doch diese Basisdeckung reicht nicht immer aus. Viele fragen sich deshalb: Lohnt sich eine Zusatz-Unfallversicherung überhaupt?
In diesem Beitrag klären wir, für wen eine solche Absicherung sinnvoll ist, welche Leistungen sie bietet und wie sie sich von der obligatorischen Versicherung unterscheidet.
Zusammenfassung
- In der Schweiz besteht für Arbeitnehmende eine obligatorische Unfallversicherung nach UVG.
- Diese deckt Heilungskosten, Taggelder und Rentenleistungen – jedoch mit klaren Grenzen.
- Eine Zusatz-Unfallversicherung lohnt sich besonders für Familien, Selbstständige, Rentner und Vielreisende.
- Typische Zusatzleistungen sind bessere Taggelder, höhere Renten, Leistungen im Ausland oder auch Kapitalauszahlungen.
- Prämien variieren je nach Anbieter, Alter und Risikoprofil – meist zwischen CHF 10 und CHF 50 pro Monat.
Grundprinzip der Unfallversicherung in der Schweiz
Obligatorische Versicherung nach UVG
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind nach UVG obligatorisch unfallversichert.
- Gilt ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden.
- Arbeitgeber übernimmt die Prämien für Berufsunfälle, Arbeitnehmer jene für Nichtberufsunfälle.
- Leistungen umfassen Heilungskosten, Lohnersatz (Taggeld) und Invaliditäts- bzw. Hinterlassenenrenten.
Unterschied zwischen obligatorischer und privater Unfallversicherung
- Obligatorisch: deckt nur Mindestleistungen, oft limitiert bei Komfort (z. B. Allgemeine Abteilung im Spital).
- Privat/Zusatz: bietet Wahlfreiheit (z. B. Halbprivat/Privat), zusätzliche Kapitalleistungen, bessere Absicherung im Ausland und erweiterte Deckungen.
Wann ist eine Zusatz-Unfallversicherung sinnvoll?
Für Familien und Kinder
Kinder sind in der Regel über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert – aber mit Basisdeckung. Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein für:
- Kapitalleistungen bei Invalidität (z. B. CHF 50’000–200’000 einmalig).
- Bessere Spitalunterbringung nach einem Unfall.
Für Rentner und Pensionierte
Nach der Pensionierung entfällt die UVG-Deckung über den Arbeitgeber. Senioren sind nur noch über die Krankenkasse versichert, oft mit reduzierten Leistungen. Eine Zusatzversicherung kann helfen, Versorgungslücken im Alter zu schliessen.
Für Selbstständige
Selbstständige sind nicht automatisch unfallversichert. Sie müssen eigenständig für Versicherungsschutz sorgen. Zusatzversicherungen sind hier besonders wichtig, um Einkommensausfälle abzusichern.
Für Vielreisende
Die obligatorische Unfallversicherung greift zwar weltweit, übernimmt aber oft nur die Kosten, die in der Schweiz üblich wären. Eine Zusatzversicherung kann:
- Rücktransporte decken
- Behandlungen im Ausland voll übernehmen
- Zusatzleistungen bei längeren Spitalaufenthalten bieten
Kosten und Leistungen im Überblick
Typische Prämien in der Schweiz
Personengruppe | Monatliche Prämie (ca.) | Leistungen |
---|---|---|
Familie mit Kindern | CHF 20–40 | Kapitalleistung, Spitalwahl, Invaliditätsschutz |
Rentner (65+) | CHF 30–50 | Ergänzende Leistungen zur Krankenkasse |
Selbstständige | CHF 25–45 | Einkommensausfall, Invalidität, Spitalwahl |
Vielreisende | CHF 15–30 | Rücktransport, Auslandskosten |
(Angaben basieren auf typischen Angeboten in der Schweiz; exakte Prämien bitte bei Versicherern prüfen.)
Welche Leistungen deckt eine Zusatz-Unfallversicherung?
- Kapitalzahlungen bei Invalidität oder Tod
- Höhere Taggelder (z. B. 90 % des Lohnes statt 80 %)
- Freie Spitalwahl (Halbprivat oder Privat)
- Erweiterte Auslanddeckung inkl. Rücktransport
- Ergänzende Leistungen zu IV/UVG
Vergleich: Zusatz-Unfallversicherung vs. Krankenkasse
Merkmal | Krankenkasse | Zusatz-Unfallversicherung |
---|---|---|
Pflicht? | Ja (wenn nicht über Arbeitgeber) | Nein, freiwillig |
Spitalabteilung | Allgemein | Halbprivat/Privat möglich |
Kapitalleistung Invalidität | Keine | Ja, z. B. CHF 100’000 |
Auslandsschutz | Limitiert | Erweiterter Schutz inkl. Rücktransport |
Lohnersatz | Nein | Ja (als Zusatzoption) |
Häufige Missverständnisse
„Bin ich nicht schon durch den Arbeitgeber voll versichert?“
Ja, aber nur Mindestleistungen nach UVG. Wer mehr Komfort, Kapitalleistungen oder besseren Auslandsschutz will, braucht eine Zusatzversicherung.
„Deckt die Krankenkasse nicht alles ab?“
Die Krankenkasse übernimmt zwar medizinische Kosten, aber keine Lohnausfälle, Kapitalleistungen oder spezielle Zusatzleistungen.
FAQ
Ist eine Zusatz-Unfallversicherung in der Schweiz Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Pflicht besteht nur für die UVG-Versicherung der Arbeitnehmenden.
Welche Leistungen übernehmen Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber versichert Angestellte obligatorisch gegen Berufsunfälle und in der Regel auch gegen Nichtberufsunfälle.
Gibt es kantonale Unterschiede?
Die gesetzlichen Leistungen nach UVG sind schweizweit gleich. Unterschiede gibt es bei den Prämien der privaten Anbieter, die sich nach Region und Risiko richten.
Fazit
Eine Zusatz-Unfallversicherung ist nicht für jeden nötig – aber für viele Gruppen sinnvoll.
- Familien sichern Kinder besser ab.
- Rentner schliessen Versorgungslücken im Alter.
- Selbstständige haben ohne sie oft gar keinen Schutz.
- Vielreisende profitieren von erweiterten Auslandleistungen.
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„Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.“
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