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Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zusammenfassung
- Grundlagen der Einzelfirma in der Schweiz
- Was ist eine Einzelfirma?
- Steuerliche Besonderheiten gegenüber GmbH & AG
- Steuerarten für Einzelfirmen
- Einkommensteuer
- Sozialversicherungen (AHV, IV, EO)
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Schritt-für-Schritt zur Steuererklärung
- Schritt 1: Geschäftsbuchhaltung führen
- Schritt 2: Jahresabschluss erstellen
- Schritt 3: Steuererklärung vorbereiten
- Schritt 4: Abzüge und Besonderheiten nutzen
- Schritt 5: Abgabe beim Steueramt
- Wichtige Abzüge für Einzelfirmen
- Kantonale Unterschiede bei der Steuererklärung für Einzelfirmen
- Typische Fehler und wie man sie vermeidet
- FAQ: Häufige Fragen zur Steuererklärung von Einzelfirmen
- Fazit
- Quellen
Einleitung
Sie haben eine Einzelfirma in der Schweiz gegründet oder denken darüber nach? Dann werden Sie schnell merken: Das Thema Steuern gehört zu den wichtigsten Pflichten als Unternehmer. Viele Selbständige fühlen sich beim ersten Mal unsicher – welche Unterlagen sind notwendig, welche Abzüge sind erlaubt und wie läuft die Abgabe beim Steueramt ab?
In diesem Artikel erhalten Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Sie Ihre Steuererklärung für die Einzelfirma strukturiert und korrekt vorbereiten können.
Zusammenfassung
- Eine Einzelfirma ist steuerlich mit dem Inhaber identisch – Gewinne und Einkommen werden zusammen versteuert.
- Neben der Einkommensteuer fallen Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Mehrwertsteuer an.
- Eine ordentliche Buchhaltung ist die Basis für die Steuererklärung.
- Typische Abzüge sind Geschäftsaufwand, Versicherungen, Vorsorge und Fahrkosten.
- Fehler entstehen oft durch fehlende Belege oder falsche Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben.
Grundlagen der Einzelfirma in der Schweiz
Was ist eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform für Selbständige. Sie ist keine eigene juristische Person. Das bedeutet: Der Inhaber trägt die volle Verantwortung und versteuert das Geschäftseinkommen direkt in seiner privaten Steuererklärung.
Steuerliche Besonderheiten gegenüber GmbH & AG
- Einzelfirma: Einkommen + Gewinn = Teil der privaten Steuererklärung.
- GmbH/AG: Eigenständige juristische Person → separate Steuererklärung.
Steuerarten für Einzelfirmen
Einkommensteuer
Das Einkommen aus Ihrer Einzelfirma wird zusammen mit Ihrem privaten Einkommen versteuert. Dabei gilt:
- Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
- Nebeneinkommen
- Vermögenserträge
Sozialversicherungen (AHV, IV, EO)
Einzelfirmen müssen Beiträge an die AHV/IV/EO zahlen. Diese werden direkt auf Basis des Geschäftsgewinns berechnet (ca. 10 %).
Mehrwertsteuer (MWST)
Ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr sind Sie verpflichtet, sich bei der MWST anzumelden.
Schritt-für-Schritt zur Steuererklärung
Schritt 1: Geschäftsbuchhaltung führen
- Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentieren
- Belege sammeln (Quittungen, Rechnungen, Bankauszüge)
- Software oder Excel nutzen
Schritt 2: Jahresabschluss erstellen
- Erfolgsrechnung (Gewinn & Verlust)
- Bilanz (falls Umsatz > CHF 500’000/Jahr)
- Für kleinere Einzelfirmen genügt eine vereinfachte Buchhaltung
Schritt 3: Steuererklärung vorbereiten
- Formular des zuständigen Kantons herunterladen (z. B. Zürich, Aargau, Basel)
- Gewinn aus der Erfolgsrechnung eintragen
- Privat- und Geschäftsausgaben trennen
Schritt 4: Abzüge und Besonderheiten nutzen
- Geschäftsaufwand (Büromiete, Material, Software)
- Vorsorge (Säule 3a für Selbständige)
- Versicherungen
- Weiterbildungskosten
Schritt 5: Abgabe beim Steueramt
- Frist beachten (meist 31. März, Verlängerung möglich)
- Elektronische Abgabe (z. B. Zürich: eTax) oder per Post
Wichtige Abzüge für Einzelfirmen
Kategorie | Beispiele | Bemerkungen |
---|---|---|
Geschäftsaufwand | Büromiete, IT, Fachliteratur | Nur geschäftsbezogen |
Versicherungen | Krankenversicherung, Berufshaftpflicht | Prämien sind abziehbar |
Vorsorge | Säule 3a, freiwillige BVG | Steuerlich attraktiv |
Fahrzeug/Reisen | Auto, ÖV, Geschäftsreisen | Nachweis mit Fahrtenbuch |
Weiterbildung | Seminare, Kurse, Fachschulen | Muss beruflich relevant sein |
Kantonale Unterschiede bei der Steuererklärung für Einzelfirmen
Kanton | Abgabefrist Steuererklärung | Fristverlängerung möglich? | Online-Abgabe | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
Zürich | 31. März | Ja, online bis September | eTax Zürich | Sehr klare Online-Portale, Mahngebühr ab CHF 40 bei Verspätung |
Bern | 15. März | Ja, bis September | TaxMe Online | Teilweise längere Wartezeiten bei Rückmeldungen |
Basel-Stadt | 31. März | Ja, meist bis Ende September | eSteuern BS | Viele Abzüge nur elektronisch beantragbar |
Basel-Landschaft | 31. März | Ja, bis Ende September | EasyTax BL | Bei Einzelfirmen zwingend Erfolgsrechnung beilegen |
Aargau | 31. März | Ja, online bis September | EasyTax AG | Stark digitalisiert, wenig Papierformulare |
St. Gallen | 31. März | Ja, bis September | eTax SG | Steueramt prüft oft gezielt die Abzüge bei Fahrzeugkosten |
Luzern | 31. März | Ja, Verlängerung meist problemlos | eTax LU | Sehr kulant bei Fristverlängerungen |
Genf | 31. März | Ja, bis September | GeTax GE | Dokumente meist zweisprachig (Französisch/Englisch) |
Waadt (Vaud) | 15. März | Ja, online | VaudTax | Frist ist kürzer als in den meisten Kantonen |
Tessin | 31. März | Ja | TiTax | Abzüge für Vorsorge werden stark geprüft |
Typische Fehler und wie man sie vermeidet
- Keine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben
- Belege fehlen → Abzug wird gestrichen
- Abgabefrist verpasst → Mahngebühren und Verzugszinsen
- MWST-Pflicht ignoriert → Nachzahlungen + Bussen
FAQ: Häufige Fragen zur Steuererklärung von Einzelfirmen
Muss jede Einzelfirma eine Steuererklärung machen?
👉 Ja, jede Einzelfirma meldet ihre Einkünfte im Rahmen der privaten Steuererklärung.
Kann ich die Steuererklärung selbst machen oder brauche ich einen Treuhänder?
👉 Für kleine Einzelfirmen ist es möglich, die Steuererklärung selbst zu machen. Bei komplexeren Fällen ist ein Treuhänder sinnvoll.
Wann muss ich die Steuererklärung einreichen?
👉 Meist bis 31. März. Eine Fristverlängerung kann online beantragt werden.
Sind Verluste steuerlich abziehbar?
👉 Ja, Verluste können mit anderem Einkommen verrechnet werden.
Fazit
Die Steuererklärung für Einzelfirmen in der Schweiz ist weniger kompliziert, als viele denken – wenn man sich an eine klare Struktur hält. Mit sauber geführter Buchhaltung, vollständigen Belegen und Kenntnis der wichtigsten Abzüge können Sie Ihre Steuerlast legal optimieren und vermeiden unnötige Nachzahlungen.
„Dieser Inhalt dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.“
Quellen
- ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung
- AHV-IV – Ausgleichskassen
- Kanton Zürich – Steueramt
- comparis.ch – Steuerrechner Schweiz
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